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| Studium - Zwischenprüfung |
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Impressum: Fachschaft Jura der Universität Trier Büro: Raum C09 Im Semester:
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Zwischenprüfung Eine der wesentlichen Neuerungen der Juristenausbildungsreform besteht darin, dass Ihr eine Zwischenprüfung ablegen müsst. Mit dieser Zwischenprüfung soll festgestellt werden, ob Ihr für die weitere fachliche Ausbildung geeignet seid. Aber keine Angst, dass bedeutet nicht, dass Ihr noch eine weitere Prüfung machen müsst. Vielmehr habt Ihr die Zwischenprüfung bestanden, wenn Ihr jeweils eine Klausur mit mindestens „ausreichend“ in den Übungen für Anfänger im Strafrecht, Zivilrecht und öffentlichen Recht bestanden habt. Ein Tipp von uns: Schreibt immer beide Klausuren mit, auch wenn Ihr die erste schon bestanden habt, denn Übung macht den Meister! Und solltet Ihr tatsächlich beide Klausuren in einem Fach nicht bestanden haben, ist das auch noch nicht weiter schlimm: Bei Nichtbestehen kann die Prüfung in jedem Fach einmal wiederholt werden. Ihr habt also sowohl in Straf- und Zivilrecht, als auch im öffentlichen Recht die Chance, ein Jahr später, also im vierten und fünften Semester, die Klausuren zu wiederholen. Somit stehen euch bis zum Ende des 5. Semesters in jedem Fach der Zwischenprüfung vier Chancen zur Verfügung. Diese Hürde wird auch von dem durchschnittlichen Jurastudenten problemlos genommen. Am Ende steht allerdings noch eine Warnung: Sollte die Zwischenprüfung nach dem 5.Semester nicht bestanden sein, weil in einem Kontrollfach keine Klausur mit mindestens „ausreichend“ geschafft wurde, hat das die Exmatrikulation vom Studiengang der Rechtswissenschaft zur Folge und zwar nicht nur in Trier, sondern deutschlandweit. Also, bereitet Euch auf die Klausuren vernünftig vor. Denkt nicht die ganze Zeit daran, was bei Nicht-Bestehen passieren kann. Nehmt die Zwischenprüfung aber auch nicht auf die leichte Schulter... |