Studium - Seminarschein

Impressum:

Fachschaft Jura der Universität Trier
Postfach 3825,
Universität Trier,
54296 Trier
Tel.: 0651/201-2518
Mail: fsjura@uni-trier.de

Büro: Raum C09

Im Semester:

Mo: 12-13h
Öffentliche
Sitzung 13-14h
Di-Do: 13-14h

In den Ferien:

Nur Mi 13-14h

Seminarschein

In einem Seminar bearbeitet man – meist alleine – ein Thema vertieft, fertigt dazu eine Seminararbeit an und referiert seine gewonnenen Erkenntnisse. Seminare werden in jedem Semester von einigen Lehrstühlen angeboten. Ihr müsst an keinen teilnehmen, es sei denn, Euer Schwerpunktbereich verlangt es. Daneben kann man mit einem Grundlagen-Seminar auch den Grundlagenschein abdecken, ansonsten bringt ein Seminar im Examen nichts, so dass viele Studenten kein Seminar machen müssen.

Dennoch kann es sinnvoll sein, freiwillig an einem Seminar teilzunehmen. Im Gegensatz zu den normalen Übungen sitzt man nur mit maximal 25 Studenten und dem Professor zusammen, was eine persönlichere Atmosphäre schafft. Auch kann man in einem Seminar ein Thema nach Wahl (frei nach Interesse und Angebot) vertiefen und es mit seinen Kommilitonen und einem Professor diskutieren.

Und auch für die weitere akademische Kariere kann ein Seminar etwas bringen: Promotionsvorrausetzung ist (in der Regel) ein Prädikatsexamen, dieses Erfordernis kann aber umgangen werden, wenn man ein Seminar mit mindestens gut (13 Punkte) vorweisen kann. In diesem Fall genügt bereits ein mit der Note „befriedigend“ bestandenes Examen.

Schließlich ist ein Seminar auch so etwas wie die Kür des Studiums und bietet die Möglichkeit, wissenschaftliche Begeisterung auszuleben.