Studium - Schwerpunktbereiche

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Fachschaft Jura der Universität Trier
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Universität Trier,
54296 Trier
Tel.: 0651/201-2518
Mail: fsjura@uni-trier.de

Büro: Raum C09

Im Semester:

Mo: 12-13h
Öffentliche
Sitzung 13-14h
Di-Do: 13-14h

In den Ferien:

Nur Mi 13-14h

Schwerpunktbereiche

Die Schwerpunktbereiche wurden durch die Juristenausbildungsreform völlig neu geschaffen. Sie ersetzen die früheren Wahlfachgruppen, wobei Ihnen aber jetzt eine wesentlich größere Bedeutung zukommt. Während vor der Reform die Wahlfachgruppenklausur eine von acht Examensklausuren war und damit 12,5 % des Examens ausmachte, fällt der Schwerpunktbereich nach der Reform mit 30 % der Examensnote ins Gewicht.

Die Ausgestaltung der Schwerpunktbereiche liegt in der Zuständigkeit der Universität. Die zugehörigen Prüfungen werden nicht in Mainz, sondern universitätsintern in Trier organisiert. Hierfür wird auch ein eigenes Prüfungsamt eingerichtet.

Ziel der Neugestaltung ist, der Universität die Möglichkeit zu geben, sich im Wettbewerb mit anderen Universitäten zu profilieren. Mit Hilfe der Schwerpunkte sollen die Universitäten sich bewusst voneinander abgrenzen und der Student soll sich seinen Studienort bewusst nach den Angeboten und seinen Interessen auswählen.

 

In Trier werden als Schwerpunkte angeboten:

  • Grundlagen der europäischen Rechtsentwicklung
  • Unternehmensrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Wirtschafsstrafrecht, Kriminologie und europäisches Strafrecht mit ihren materiell- und verfahrensrechtlichen Grundlagen
  • Umwelt- und Technikrecht
  • Europäisches und Internationales Recht
  • Deutsches und Internationales Steuerrecht

Wie die einzelnen Schwerpunkte inhaltlich aussehen, wie sie sich aufgliedern und welche Anforderungen gestellt werden, erfahrt Ihr zu gegebener Zeit in einer gesonderten Broschüre. Zur allgemeinen Information nur so viel: Die Lehrveranstaltungen im Schwerpunktbereich sollen 16 Semesterwochenstunden umfassen und so angeboten werden, dass sie jedenfalls im Zeitraum vom 5. bis zum 8. Semester belegt werden können.

Das Ziel der Ausbildung in den Schwerpunktbereichen ist die wissenschaftliche Vertiefung von Rechtsgebieten, die mit denen des Pflichtstudiums in Zusammenhang stehen. Daneben soll das wissenschaftliche Verständnis des Studenten und seine Befähigung zur praktischen Rechtsanwendung festgestellt werden.

Während früher ein Wahlfachgruppenschein erworben werden musste, gibt es nach der neuen Regelung keinen Schwerpunktschein mehr. Dafür steigen allerdings die Anforderungen im Examen stark an:

Es gibt zum Einen die Gestaltungsmöglichkeit, dass Ihr eine Seminararbeit innerhalb des Schwerpunktstudiums schreiben müsst (frühestens ab dem 6. Semester). Dann müsst Ihr im Examen nur noch eine fünfstündige Klausur und eine mündliche Prüfung absolvieren.

Die andere Alternative besteht aus zwei fünfstündigen Klausuren und einer mündlichen Prüfung im Examen, wobei Ihr dann keine Seminararbeit schreiben müsst.

Welche Prüfungsbedingung nun für euch maßgeblich ist, hängt von der konkreten Ausgestaltung der einzelnen Schwerpunkte ab, die zur Zeit noch nicht endgültig feststeht.

Wir werden Euch darüber aber in einer weiteren Broschüre detailliert informieren.