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| Studium - Grundlagenschein |
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Impressum: Fachschaft Jura der Universität Trier Büro: Raum C09 Im Semester:
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Grundlagenschein Neben den Anforderungen im Schwerpunktbereich, den Fremdsprachen-Nachweis und den drei großen Scheinen muss man für die Anmeldung zum Staatsexamen auch noch einen Grundlagenschein vorweisen können. Grundlagenfächer sind Rechtsphilosophie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Verfassungsgeschichte der Neuzeit, juristische Methodenlehre, Privatrechtsgeschichte der Neuzeit und Römisches Recht. Zwar sind alle Grundlagenfächer Pflichtfächer, dennoch muss man nur in einem dieser Fächer einen Grundlagenschein machen. Im Gegensatz zu den anderen Klausuren die ihr schreiben müsst, geht es dabei nicht um eine Falllösung, sondern es werden Wissens- und Verständnisfragen gestellt. So ist auch der Arbeitsaufwand zum Erwerb eines Grundlagenscheins geringer als für die anderen juristischen Klausuren. Viele Studenten machen freiwillig mehrere Grundlagenscheine, was sicherlich sinnvoll ist. Schließlich ist der Stoff der Grundlagenfächer ja Pflichtfachstoff und darf daher im Examen – beispielsweise in der mündlichen Prüfung – vorausgesetzt werden. Darüber hinaus lernt man in den Grundalgenfächern viel interessantes für die juristische Allgemeinbildung und erhält ein tieferes Verständnis für das Recht. Letztlich stellt die Arbeit in den Grundlagenfächern auch eine angenehme Abwechslung innerhalb des Studiums dar. Übrigens gibt es die Möglichkeit, den Grundlagenschein auch durch ein Grundlagen-Seminar zu erwerben. Das ist zwar regelmäßig mehr Arbeit, bringt aber die Vorteile eines Seminars mit sich. |