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| Studium - Großer Schein |
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Impressum: Fachschaft Jura der Universität Trier Büro: Raum C09 Im Semester:
Mo: 12-13h In den Ferien: Nur Mi 13-14h |
Übung für Fortgeschrittene (Großer Schein) Für die Zulassung zur ersten juristischen Staatsprüfung benötigt man (unter anderem) die drei großen Scheine - im öffentlichen Recht, Zivilrecht und Strafrecht. Vorraussetzung für den Erwerb des großen Scheins ist eine bestandene Klausur im jeweiligen Rechtsgebiet sowie eine bestandene Hausarbeit (nach Wahl) in einem der drei Rechtsgebiete im Rahmen der zugehörigen Anfängerübung. Für den großen Schein müsst Ihr pro Rechtsgebiet eine Hausarbeit und eine Klausur bestehen. Auch hier gilt „4 gewinnt“ – ab 4 Punkten hat man bestanden. Die zwei oder drei Klausuren werden im Rahmen der jeweiligen „Übung für Fortgeschrittene“ während des Semesters geschrieben, die Hausarbeiten vor und nach dem Semester. Die Übung im Strafrecht wird nur im Sommersemester angeboten, im Zivilrecht und öffentlichen Recht dagegen jedes Semester. Leider können Hausarbeiten und Klausuren verfallen: Hausarbeit und Klausur müssen innerhalb einer Übung bestanden werden. Eine bestandene Hausarbeit gilt immer für das Semester vor und nach der vorlesungsfreien Zeit, in der sie geschrieben wurde (Beispiel: Wenn man die Hausarbeit vor dem Wintersemester 2005/2006 bestanden hat, dann gilt diese für das Sommersemester 2005 und das Wintersemester 2005/2006, nicht aber das Sommersemester 2006). Da die Übung im Strafrecht nur jährlich angeboten wird sind die Hausarbeiten jeweils auf die vorherige bzw. nachfolgende Übung übertragbar. Die Klausuren dauern in der Regel 3 Zeitstunden, während man für eine Hausarbeit drei bis vier Wochen zur Verfügung hat.
Siehe hierzu auch die Übungsrichtlinien |