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| Studium - Fremdsprachen-Nachweis |
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Impressum: Fachschaft Jura der Universität Trier Büro: Raum C09 Im Semester:
Mo: 12-13h In den Ferien: Nur Mi 13-14h |
Fremdsprachen-Nachweis Voraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung
ist die erfolgreich Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen
Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs. Selbst wer keine FFA machen möchte, sollte also überlegen trotzdem Einstufungstests abzulegen – hierdurch kann man in der jeweiligen Sprache an FFA-Veranstaltungen teilnehmen und dort seinen Fremdsprachenschein machen. Somit dürfte diese neue Vorraussetzung kein Problem sein – außer für diejenigen, die weder Englisch können, noch an irgendeiner FFA teilnehmen (dürfen). Sollte so ein Fall auftreten, meldet Euch bitte bei der Fachstudienberatung (Frau Leich). |