Studium - Fremdsprachen-Nachweis

Impressum:

Fachschaft Jura der Universität Trier
Postfach 3825,
Universität Trier,
54296 Trier
Tel.: 0651/201-2518
Mail: fsjura@uni-trier.de

Büro: Raum C09

Im Semester:

Mo: 12-13h
Öffentliche
Sitzung 13-14h
Di-Fr: 13-14h

In den Ferien:

Nur Mi 13-14h

Fremdsprachen-Nachweis

Voraussetzung zur staatlichen Pflichtfachprüfung ist die erfolgreich Teilnahme an einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs.
Hierfür wird zum Wintersemester jeweils ein entsprechender Kurs in Englisch angeboten. Im Gegensatz zu den FFA-Veranstaltungen muss man hier zur Teilnahme keinen Einstufungstest vorweisen. Dank der FFA werden die meisten Studenten jedoch den Fremdsprachen-Nachweis anderweitig erlangen: Wer eine FFA absolviert, hat diese Vorrausetzung bereits erfüllt, wenn er einen einzigen FFA-Schein erlangt.

Selbst wer keine FFA machen möchte, sollte also überlegen trotzdem Einstufungstests abzulegen – hierdurch kann man in der jeweiligen Sprache an FFA-Veranstaltungen teilnehmen und dort seinen Fremdsprachenschein machen.

Somit dürfte diese neue Vorraussetzung kein Problem sein – außer für diejenigen, die weder Englisch können, noch an irgendeiner FFA teilnehmen (dürfen). Sollte so ein Fall auftreten, meldet Euch bitte bei der Fachstudienberatung (Frau Leich).