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| Studium - Bibliothek |
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Impressum: Fachschaft Jura der Universität Trier Büro: Raum C09 Im Semester:
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Die Bibliothek - Eine Gebrauchsanweisung Jaja. Man hat schon seine liebe Not mit dem allsemesterlich auftretenden Bib-Artikel im Leitfaden. Von der angestrebten Zielgruppe vermutlich eher belächelt als beachtet, wenn nicht sowieso ignoriert, fristet er ein Schattendasein in der Rangliste der beliebtesten Leitfadenartikel (so jemand wirklich einmal auf den Gedanken kommen sollte, eine solche aufzustellen). Gleichwohl verbindet der umsichtige Student mit dem Genre Bib-Artikel die Darlegung durchaus wichtiger Verhaltensmaßregeln, ohne die ein ungetrübter Umgang mit der Einrichtung Bibliothek unmöglich wäre (der Konjunktiv an dieser Stelle disqualifiziert sich selbst allerdings schon dadurch, dass sich jemand die Mühe macht, einen Artikel über Verhaltensmaßregeln in der Bibliothek zu schreiben, denn wäre der Umgang mit der Bibliothek ungetrübt, bedürfte es keines Artikels mehr .... also gut. Ersetzen wir wäre durch ist). Zielgruppe dieses Artikels bildet natürlich in erster Linie ihr Erstsemester, die Ihr durch mahnende Worte noch beeinflussbar scheint, aber auch ihr, die Ihr nach Jahren noch immer nicht mit den folgenden Grundregeln auszukommen bereit seid, solltet euch durchaus von diesem Artikel angesprochen fühlen.
Oberste Grundregel in der Bibliothek ist: KEIN LAUTES REDEN. Dieses eigentlich dem verständigen Durchschnittsverbraucher unmittelbar einleuchtende (oder besser einleuchten solltende) Gebot ist seltsamerweise- immer wieder Durchbrechungen ausgesetzt. Klar: während einer Hausarbeit soll es schon vorgekommen sein, dass man mit anderen diskutiert. Dies kann auf zwei höchst unterschiedliche Weisen sogar im Einklang mit dem hier aufzustellenden Grundregelwerk geschehen: nämlich leise drinnen ... oder, so laut ihr wollt, draußen. Spätestens in der Examensvorbereitung (und die kommt ... glaubt mir) werdet auch ihr, die ihr euch sogar in der Bib gerne selbst reden hört, für die allgemeine Einhaltung (so sie bis dahin durchgesetzt sein sollte) dieser Lautstärkenverordnung dankbar sein. Der oben aufgestellte Grundsatz ist unproblematisch analog anzuwenden auf das Klingen von Handys (in der Bib NICHT der Inbegriff wahrer Coolness) und die Computertastaturtipplautstärke (merke: sowohl die Computer in der Bib als auch dein Laptop haben sich gegenüber der Olympiaschreibmaschine deiner Großmutter in wesentlichen Punkten, insbesondere insofern weiterentwickelt, als pedantisches Hämmern oder Hauen den von Euch getippten Buchstaben kein Stück leserlicher macht ... außerdem sind die Tische so stabil, dass ein Versuch, sie durch Malträtieren der Tastatur durchzuschlagen, von vornherein wenig Aussicht auf Erfolg hat).
2) Positionierung der Bücher
a) unabsichtliche Fehlplazierung der Bücher Jedes in der Bibliothek erhältliche Buch ist mit einer Signaturnummer versehen, die entgegen der landläufigen Meinung tatsächlich einen ehrenwerten Zweck verfolgt ... nämlich den, dass das betreffende Buch von dem, der es benötigt, aufgefunden wird; für Juristen insbesondere interessant sind die großen Nummern 60 (Lesesaal C-Gebäude; Präsenzbestand!), 05 (Bibliothekszentrale; Präsenzbestand) und 760 (Bibliothekszen-trale Richtung C-Gebäude: ausleihbar!) auf dem Buchrücken. Diese indizieren, wo grob das Buch hingehört, um es durch die folgende, auf den ersten Blick kryptisch anmutende Buchstaben-Zeichen-Folge genau als einem bestimmten Regal zugehörig kennzuzeichnen. Dass dieses System funktioniert, hängt somit von der Bereitschaft jedes einzelnen ab, ein entnommenes Buch wieder an seinen Platz zurückzustellen.
b) absichtliche Fehlplazierung der Bücher Findige Hausarbeitsprofis praktizieren es schon lange: DIE entscheidende Dissertation, ohne die die Hausarbeit garantiert nicht bestanden werden kann, wird irgendwo in der Sinologie versteckt wiederum aus zwei Gründen: um nicht gezwungen zu sein, die fünf wirklich kopierwürdigen Seiten aus dem 500-Seiten-Schinken herauszusuchen und natürlich um sich gegenüber dem weniger intelligenten (oder vielleicht auch nur ehrlicheren) Volk einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Das enttäuschende an die-ser Vorgehensweise ist klar -, dass die anderen das Buch nicht verwenden können. Was aber für den Versteller schwerer wiegen dürfte, ist die Tatsache, dass es selbst ein Großteil dieser anderen schafft, ohne das Buch die Hausarbeit zu bestehen (sogar besser als man selber, doch, das kommt vor!). Das zu toppen gelingt eigentlich nur damit, dass der Versteller selbst (auch mit diesem Buch) durchaus durchzufallen in der Lage ist ... die Relevanz einer Ausgabe für das Gelingen oder Nichtgelingen einer Hausarbeit ist gering, das sagt die Erfahrung ... und es stünde auch unserem Rechtssystem vermutlich nicht besonders gut zu Gesicht, wenn ohne irgend eine bestimmte Schrift im Zweifels-Fall gar nichts liefe (mal abgesehen vom Palandt).
3) Extraktion von Seiten aus Sammelbänden
(erwogen wurde auch hier die Unterscheidung zwischen absichtlich und unabsichtlich, nach längerem Nachdenken habe ich mich allerdings dazu entschlossen, darauf zu verzichten, denn: wer auf welche Weise auch immer Seiten unabsichtlich herausreißt, wird sie vermutlich wieder in den Sammelband hineinlegen; wenn er sie dagegen aus Praktikabilitätserwägungen mitnimmt, ist Absicht unproblematisch zu bejahen). Immer wieder gerne genommen unter den sieben Bibliotheks-Todsünden ist auch das Herausreißen von Artikeln aus Zeitschriftensammelbänden ... das aber entbehrt gegenüber dem Verstellen von Büchern, das für sich gesehen schon schändlich genug ist, nun wirklich insofern jeder nur entfernt möglichen Grundlage, als Geiz als Nicht-Kopier-Ausrede ausscheidet, denn so ein Artikel umfasst sooo viele Seiten nun auch wieder nicht UND das Wettbewerbsvorteil-Argument zieht nicht, denn zumindest die gängigsten- Zeitschriften sind mehrfach im universitären Bestand ... aber dass man sich seinen Teil denkt, wenn man einen Artikel sucht und extra in den 05-Bereich runterlaufen muss, weil irgend ein selbsternanntes Genie genau diesen Artikel auf Originalpapier haben wollte, muss auch verständlich sein.
Eine Hausarbeit erfordert erfahrungsgemäß die Auseinandersetzung mit einschlägiger Rechtsprechung und Literatur. Hierfür bietet es sich an, zu einem Thema mehrere Bücher/Artikel/Urteile ... zu lesen; damit aber auch der Rest des Semesters an der Hausarbeit teilnehmen kann, sollte darauf geachtet werden, dass die Menge an auf dem eigenen Schreibtisch strategisch zusammengezogenem Material zumindest nicht das überschreitet, was man in der nächsten Zeit (1-2 Stunden) zu lesen bereit ist; wenn doch (sollte man nur mit der fingerfreundlichen Büttenpapierausgabe des Staudinger zurechtkommen ... das habe ich erfunden, den gibts nicht) sollte man zumindest der freundlichen Bitte einer/s Kommilitonin/en auf Herausgabe nachzukommen bereit sein.
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