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| Studium - Anfängerübung |
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Impressum: Fachschaft Jura der Universität Trier Büro: Raum C09 Im Semester:
Mo: 12-13h In den Ferien: Nur Mi 13-14h |
Anfängerübung (ehemals „kleine Scheine“) In den ersten drei Semestern Eures Studiums warten auf Euch die drei Anfängerübungen (früher: „kleine Scheine“). Im Rahmen der Anfängerübungen im Strafrecht, Zivilrecht und im öffentlichen Recht werden jeweils zwei Klausuren angeboten, die mindestens zwei Zeitstunden dauern. Zusätzlich wird in jeder Anfängerübung eine Hausarbeit angeboten. Die Klausuren braucht Ihr für die Zwischenprüfung sowie als Zulassungsvoraussetzung für die großen Scheine (in den Übungen für Fortgeschrittene, s. Großer Schein) – Ihr erschlagt also zwei Fliegen mit einer Klappe. Durch je eine bestandene Klausur in allen drei Rechtsgebieten
habt Ihr die Zwischenprüfung bestanden. Dazu mehr unter Zwischenprüfung. Somit braucht Ihr also im Rahmen der Anfängerübung nur eine einzige Hausarbeit mit mindestens „ausreichend“ schreiben. Allerdings raten wir Euch dringend, in allen drei Fächern mindestens eine Hausarbeit mitzuschreiben, weil Ihr für die großen Scheine in allen drei Fächern jeweils eine Hausarbeit schreiben müsst und die Technik zur Erstellung einer Hausarbeit sicher beherrschen solltet. Außerdem setzt man sich während einer Hausarbeit sehr intensiv mit einer problematischen Thematik auseinander, so dass hierdurch auch eine gewisse Sicherheit in der Lösung materieller Fragen entsteht. Also, unsere dringende Empfehlung: Nutzt jede Möglichkeit zur Übung, schreibt also möglichst in allen drei Fächern, auch wenn nur noch eine gefordert wird. |